Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Thema des heutigen Newsletters:
Reisekosten ab 01.01.2014
Zum 01.01.2014 tritt die Neuregelung des Reisekostenrechtes in Kraft.
Das sind die Neuerungen für Personaldienstleister:
- Es wird der Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" eingeführt. Die "erste Tätigkeitsstätte" ist der Betrieb des Verleihers.
Ausnahme: Ein Kundeneinsatz wird von Beginn an auf eine Dauer von mindestens 48 Monaten angelegt. Dann ist der Einsatzort auch die "erste Tätigkeitsstätte". Der Arbeitgeber hat aber ein Definitionsrecht der "ersten Tätigkeitsstätte".
TIPP 1: Halten Sie in Ihren Arbeitsverträgen fest, wo sich die "erste Tätigkeitsstätte" befindet, also Ihre Betriebsstätte oder Ihre Niederlassung!
Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer ausserhalb der "ersten Tätigkeitsstätte" ausführt, gelten als auswärtige Tätigkeiten und unterliegen den Regelungen wie bisher, auch der 3-Monats-Befristung. - Fahrtkosten können unverändert steuerfrei erstattet werden, sofern es sich um Fahrten zwischen der "ersten Tätigkeitsstätte" (oder dem Wohnort) und dem Einsatzort handelt. Fahrten zwischen Wohnort und "erster Tätigkeitsstätte" sind wie bisher Werbungskosten.
- Die steuerfreie VMA erhöht sich bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden von 6,00 auf 12,00 EUR. Die Stufe ab 14 Stunden entfällt, ab 24 Stunden bleibt der Betrag von 24,00 EUR wie bisher erhalten. In der Neuregelung ist zu beachten, dass die Abwesenheitsdauer mehr als 8 Stunden betragen muss, bisher waren 8 Stunden schon ausreichend.
TIPP 2: Achten Sie auf korrekte Erfassung der Fahrzeiten in den Aufträgen! - Bei mehrtägigen auswärtigen Tätigkeiten (mit Übernachtung) können grundsätzlich die 12,00 EUR für die Tage der An- und Abreise angesetzt werden, eine Mindestabwesenheitsdauer ist nicht abzuprüfen.
TIPP 3: Setzen Sie in der Stundenerfassung immer die Häkchen für Übernachtung, wenn der Arbeitnehmer auswärts übernachtet! - Unterkunftskosten bei längerer Auswärtstätigkeit können bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 EUR monatlich steuerfrei erstattet werden.
Alle Neuregelungen werden von Opti.PM automatisch berücksichtigt.
Ich halte Sie informiert und wünsche Ihnen einen schönen Tag!
Hinweise:
Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und für Sie zusammengestellt. Die Firma EHG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen und keine Haftung für eventuelle Schäden aus der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Informationen.
Wenn Sie diesen Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link