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Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Thema des heutigen Newsletters:

Änderungen zum 01.01.2011

Heute möchte ich Sie mit den Änderungen vertraut machen, die für Sie als Arbeitgeber mit dem Jahreswechsel relevant werden:

1. Umlagen werden nur noch direkt erstattet
Eine Verrechnung von Umlagen U1 oder U2 mit geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen ist ab dem 01.01.2011 nicht mehr möglich. Die Krankenversicherungen zahlen die Umlagen nur noch per separater Überweisung an die Arbeitgeber aus. Dies ist auch eine Folge der Übermittlung der Erstattungsanträge, die ab dem 01.01.2011 nur noch elektronisch möglich ist.
Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrem Lohnanbieter.

2. SV-Meldungen nur noch elektronisch
Die bereits seit zwei Jahren praktizierte elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen ist ab 01.01.2011 gesetzlich vorgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass Meldungen in Papierform nicht mehr oder nur noch unter Vorbehalt akzeptiert werden!

3. Tätigkeitsschlüssel 9-stellig
Der bisherige 5-stellige Tätigkeitsschlüssel wird ab 01.01.2011 durch einen 9-stelligen Tätigkeitsschlüssel ersetzt. In der Version Opti.PM 6.2 (Auslieferung ab Mitte Dezember) wird die Verwendung des 9-stelligen Tätigkeitsschlüssels bereits unterstützt. Noch nicht alle Lohn-Anbieter haben ihre Import-Schnittstellen entsprechend überarbeitet. Das Update der Schnittstellen erfolgt sukzessive über Online-Updates für Opti.PM.

4. Keine Lohnsteuerkarten für 2011
Die Umsetzung des ELStAM-Verfahrens (Elektronische Lohnsteuerkarte) sieht für 2011 eine Übergangsphase vor. Das bedeutet:
- Die Arbeitgeber erhalten die ELStAM (elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) in elektronischer Form und haben diese in die Lohnkonten der Arbeitnehmer zu übernehmen.
- Die für 2010 ausgestellten Lohnsteuerkarten behalten für 2011 ihre Gültigkeit, wenn das Beschäftigungsverhältnis über den 31.12.2010 hinaus fortbesteht.
- Im Übergangszeitraum 2011 hat der Arbeitgeber die für 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer bei Ausscheiden zurückzugeben. Der Arbeitnehmer hat während des Übergangszeitraumes die Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vorzulegen.
- Genaueres zur Verwendung der Lohnsteuerkarte 2010 und zu den Regelungen für das Jahr 2011 können Sie dem BMF-Schreiben entnehmen.

Ich halte Sie informiert und wünsche Ihnen einen schönen Tag!

Matthias Dobesch

www.opticonsulting.de info@opticonsulting.de EHG opticonsulting Ltd., Office 504, 81 Oxford Street, London W1D 2EU, Great Britain

Hinweise:
Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und für Sie zusammengestellt. Die Firma EHG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen und keine Haftung für eventuelle Schäden aus der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Informationen.

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