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Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Thema des heutigen Newsletters:

Bundesarbeitsgericht kippt die Tarifeinheit

Die sogenannte "Tarifeinheit" wurde vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 23.06.2010 aufgehoben.
Tarifeinheit bedeutet, dass es in einem Betrieb nur einen einheitlichen Tarifvertrag geben kann. Mit Aufhebung der Tarifeinheit können sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber einen Tarifvertrag ihrer Wahl zur Grundlage arbeitsvertraglicher Regelungen erklären. Für die Zeitarbeit bedeutet das: Der Arbeitgeber braucht nicht mehr einen bestimmten Tarifvertrag für sein Unternehmen als verbindlich zu erklären. Er kann vielmehr nach Ermessen Arbeitsverträge abschliessen, die den einen oder anderen Tarifvertrag zur Grundlage haben. Gleiches steht auch dem Arbeitnehmer zu. Ein "Vermischen" von Regelungen unterschiedlicher Tarifverträge ist natürlich nicht möglich.

Der DGB hat Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Meine Empfehlung daher: Die letztinstanzliche Entscheidung abwarten.

Falls das BAG Urteil bestätigt wird, können Arbeitnehmer in Zukunft in Opti.PM auf individueller Basis einem Tarif zugeordnet werden. Im Moment geschieht das auf Mandanten (Filial-) Ebene.

Ich halte Sie informiert und wünsche Ihnen einen schönen Tag!


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