Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Thema des heutigen Newsletters:

Neuregelungen der tariflichen Branchenzuschläge (TBZ) zum 01.04.2017

Ende September haben sich die Tarifparteien auf ein neues Regelwerk der tariflichen Branchenzuschläge geeinigt.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

WICHTIG

AB SOFORT gelten:
- der Mindestzuschlag in Höhe von 1,5% ab der ersten Stufe, der auch durch einen Vergleichslohn nicht unterschritten werden darf, und
- die TBZ in höheren Entgeltgruppen, für die es bisher keine Zuschläge gab.
Alle anderen Regeln greifen erst zum 01.01.2018 oder zum 01.07.2018.

Spezialfälle für die verschiedenen Branchen:

Chemie:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.07.2018
- Die Stufe 9M ändert sich von 50% auf 53% zum 01.07.2018

Druckindustrie:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.01.2018
- Eine Regelung für die EG 6-9 fehlt.

Eisenbahn:
- Neuregelung steht noch aus (Stand: 10.10.2017)

Holz-/Kunstoffverarb. Industrie:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.01.2018

Kali/Steinsalz:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.07.2018
- BTV wird aufgeteilt zwischen Übertage / Untertage, wobei die Stufe 15M unterschiedlich ist

Kautschukindustrie:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.07.2018

Kunststoffverarbeitende Industrie:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.07.2018

Papiererzeugung:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.07.2018

Papier / Pappe / Kunststoffe:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.01.2018

Tapetenindustrie:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.01.2018
- Die Stufe 15M ist unterschiedlich für die Tarifgebiete West / Ost.

Textilindustrie:
- Stufe 15M und Wegfall der Deckelung zum: 01.01.2018

Die konkreten Berechnungsregeln finden Sie in der beigefügten Exceltabelle. Die Branchenzuschläge sind unten in den Tabs untergebracht. Dort bedeuten:
- grüne Bereiche Neuregelungen zum Stichtag,
- blaue Bereiche Neuregelungen zu einem früheren Stichtag,
- rote Bereiche im Vertragswerk fehlende Angaben.

Alle Neuregelungen werden von Opti.PM automatisch berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Service Releases innerhalb der nächsten Tage.

Ich halte Sie informiert und wünsche Ihnen einen schönen Tag!

Hinweise:
Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und für Sie zusammengestellt. Die Firma EHG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen und keine Haftung für eventuelle Schäden aus der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Informationen.

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