Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Themen des heutigen Newsletters:
Was ist zum 01.01.2018 zu beachten?
Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.03.2017
Die BA hat deutlich gemacht, dass sie einer "formellen Auslegung" der Arbeitnehmerüberlassungsverträge folgt. Konkret bedeutet das, dass die Berechnung der Einsatzdauer, die Grundlage der Fristermittlung für maximale Überlassungsdauer, Equal Pay und möglicher Unterbrechungen ist, sich streng an Auftragsbeginn und -ende orientiert. Während eines laufenden Auftrages, also zwischen Auftragsbeginn und -ende, kann es keine fristrelevanten Unterbrechungen geben.
WICHTIG:
Beenden Sie einen Auftrag auch dann, wenn der Einsatz nur kurzfristig unterbrochen ist.
Rechenregel für die Fristenberechnung
Immer wieder kommt es zu Rückfragen bezüglich der Art und Weise, wie eine Frist von z.B. 18 Monaten für die maximale Überlassungsdauer zu berechnen sei. Es kursierten falsche Darstellungen, ein Monat sei immer 30 Tage lang und eine Frist von 18 Monaten entspräche der Dauer von 540 Tagen. Das ist falsch. Eine Klarstellung zur Fristberechnung enthält die Weisung der Bundesagentur für Arbeit, die für alle Erlaubnisbehörden bindend ist:
"Die nach Monaten bestimmte Frist beginnt mit dem ersten Tag der Überlassung und endet mit Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Beginnt die Überlassung bspw. am 3. April 2017, ist diese unter Beachtung der grundsätzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten bis zum Ablauf des 2. Oktober 2018 zulässig."
(vgl. Weisung der BA vom 20.03.2017, Abs. 1.2.1(1), S. 23.)
Maximale Überlassungsdauer bei M+E Einsätzen
Gemäß AÜG können Tarifverträge der Entleiher (aber keine Branchentarifverträge) die maximale Überlassungsdauer abweichend von der gesetzlichen Vorgabe von 18 Monaten regeln. Dies ist bisher bei M+E geschehen, für diese Branche liegt die maximale Überlassungsdauer bei 48 Monaten. Opti.PM berücksichtigt diese Vorgabe automatisch.
WICHTIG:
Schalten Sie den Haken "Unternehmen ist tarifgebunden" im Kunden (Reiter "Überlassungsdauer / Equal Pay") ein, um von der maximalen Überlassungsdauer des Kunden zu profitieren, falls das Unternehmen zur M+E Branche gehört.
Ich halte Sie informiert und wünsche Ihnen einen schönen Tag!
Hinweise:
Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen wurden von uns sorgfältig recherchiert und für Sie zusammengestellt. Die Firma EHG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen und keine Haftung für eventuelle Schäden aus der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Informationen.
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