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Es wird für einen Mitarbeiter keine EBZ berechnet. Warum?

EBZ

Es wird keine EBZ ausgewiesen?
Beachten Sie bitte die folgenden fünf Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit EBZ für einen Mitarbeiter errechnet werden kann: 

Die tariflich festgelegte Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters muss erreicht sein (Personalstamm - Eintrittsdatum), UND

die tariflich festgelegte Überlassungsdauer muss erreicht sein (Auftrag - Beginn der Überlassung), UND

es dürfen keine Unterbrechungen stattgefunden haben, die die durchgängige Einsatzdauer verkürzen, UND

die EBZ darf im Auftrag nicht ausgeschaltet sein, UND

die EBZ muss im Tarif der Höhe nach hinterlegt sein (Stammdaten - Tarife).

Hinweis:
In den Tarifeinstellungen (Verwaltung - Tarife) kann festgelegt werden, ob die EBZ den Basislohn erhöht oder nicht. Wenn ja, dann erscheint die EBZ in der Stundenerfassung NICHT im Eingabefeld EBZ! Statt dessen erfolgt eine Abrechnung zu abweichenden Stundenlöhnen, in denen die EBZ eingerechnet ist. 

Neben den o.g. Voraussetzungen kann es andere Gründe geben, die die Berechnung der EBZ verhindern: 

In den Tarifdaten können die Tätigkeitscodes angegeben werden, für die EBZ berechnet wird. Standardmässig sind dies A,K,V,F,U und G. Wenn hier z.B. der Tätigkeitscode A fehlt, dann wird für Arbeit keine EBZ berechnet.

Die EBZ wird in der Stundenerfassung nur dann ausgewiesen, wenn ein Wert grösser Null zustande kommt. Falls z.B. die EBZ-Werte in den Tarifdaten nicht eingegeben sind, dann erfolgt in der Stundenerfassung keine Ausweisung der EBZ.


Last Updated: 02 Jan 2024
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