Feiertag Zuschlag
Auf meiner Rechnung sollte ein Feiertag mit Zuschlag abgerechnet werden. Der Zuschlag ist in der Rechnung aber nicht vorhanden. Warum?
Prüfen Sie, ob es sich bei dem fraglichen Tag wirklich um einen Feiertag handelt. Wenn es ein bundesland-spezifischer Feiertag ist, dann sind folgende Eingaben zu berücksichtigen:
Das Bundesland Ihres Betriebssitzes
(Opti.PM-Einstellungen, Reiter "Allgemein", "Bundesland") oder, falls abweichend, das Bundesland des am Feiertag aktuellen Einsatzes (Auftragsmenü, Bundesland). Die Eingabe im Auftrag hat höhere Priorität als die Eingabe in den Opti.PM-Einstellungen!
Prüfen Sie, ob im Auftrag, der an dem Feiertag aktiv war, die kundenseitigen Zuschl äge für Feiertage ("Sonn-/Feiertag 2" für normale,
"Sonn-/Feiertag 3" für hohe Feiertage) vollständig eingegeben sind. Hohe Feiertage sind der 01.01., 01.05., 24.12. (ab 14 Uhr), 25.12., 26.12.
Es müssen sowohl eine Bezeichnung für den Zuschlag, als auch die Höhe des zu berechnenden Zuschlags eingegeben sein.
Prüfen Sie, ob die unter 2. eingegebenen Informationen auch in eventuellen Historien (kundenseitig im Auftrag)
entsprechend vorhanden sind.
Wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt, dann ist die gleichzeitige Berechnung von Sonn- und Feiertagszuschlag für den Kunden möglicherweise ausgeschaltet (Kundenmenü, Reiter "Leistungen 4").
Führen Sie in der Stundenerfassung die Funktion "R?" aus. Diese Funktion errechnet die kundenseitigen Leistungen und zeigt die einzelnen Berechnungsschritte an.
Prüfen Sie die Angaben zum Feiertag. Achten Sie auch auf eventuelle Meldungen.
Last Updated: 02 Jan 2024