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Wie werden Feiertage nach der Regel der "Besten Übereinstimmung" abgerechnet?

Für die Entgeltfortzahlung an Feiertagen kommen zwei Verfahren in Betracht:

- Das Verfahren der Durchschnittsberechnung (wie bei Krankheit und Urlaub), oder

- das Verfahren der „besten Übereinstimmung“.


Beim Verfahren der „besten Übereinstimmung“ wird der Zeitwert (also die Stundenanzahl für die Entgeltfortzahlung) durch folgende Betrachtung ermittelt:

- Schritt 1: Wenn es in der Woche des Feiertages Tage gibt, an denen gearbeitet wurde und diese identisch sind (Kommen, Gehen, Pause), dann wird der Feiertag so belegt, wie ein solcher Arbeitstag. Ein einzelner Arbeitstag in der Woche ist bereits ausreichend. 

Wenn es mehr als einen Arbeitstag gibt und der Verlauf der Arbeit nicht identisch ist, wird Schritt 2 ausgeführt.

- Schritt 2: Es werden dieselben Wochentage (wie der zu berechnende Feiertag) des Monats verglichen, in den der Feiertag fällt. Wenn es selbe Wochentage gibt, an denen gearbeitet wurde, und diese identisch sind (Kommen / Gehen / Pause), dann wird der Feiertag so belegt, wie ein solcher Arbeitstag. Ein einzelner Arbeitstag an einem selben Wochentag des Monats ist bereits ausreichend. Wenn es mehrere Arbeitstage am selben Wochentag gibt und der Verlauf nicht identisch ist, wird Schritt 3 ausgeführt.

- Schritt 3: Es wird der Stundendurchschnitt der in Schritt 2 ermittelten Arbeitstage berechnet. Zuschläge werden so ermittelt, wie an dem Arbeitstag, der dem Feiertag zeitlich am nächsten ist. Wenn Schritt 3 kein Ergebnis liefert, z.B. weil es keine Arbeitstage im selben Monat gab, wird Schritt 4 ausgeführt.

- Schritt 4: Die Istarbeitszeit wird gleich der Tages-Sollarbeitszeit gesetzt.


Zuschläge an dem feiertag werden so gezahlt, wie an dem als Referenztag ermittelten Arbeitstag.

Das Verfahren der „besten Übereinstimmung“ kann im Verwaltungsmenü (Tarife  Stammdaten) aktiviert werden.



Last Updated: 19 Apr 2024
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